1. Allgemeines
Die auctoritas GmbH informiert und begutachtet in Fragen der Fahreignung und derVerkehrssicherheit. Fahreignungsbegutachtungen auf amtliche Veranlassung dienen derVorbereitung behördlicher Entscheidungen über die Erteilung und Wiedererteilung einerFahrerlaubnis. Die einheitlich hohe Leistungsqualität der Auftragsdurchführung wird durch ein Qualitätsmanagementsystem gesichert.
2Durchführung des Auftrages (Begutachtungen zur Fahreignung)
2.1
Die von der auctoritas GmbH angenommenen Aufträge werden nach dem Stand der Wissenschaft durchgeführt. Die Verantwortung für die berufliche Eignung der Gutachter sowie für den wissenschaftlichen Standard der Auftragsdurchführung liegt bei der auctoritas GmbH als dem Träger der Begutachtungsstelle für Fahreignung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, welche der auctoritas GmbH zum Zweck der Durchführung eines Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sowie aus unrichtigen oder unvollständigen Unterlagen und Angaben sich ergebende Mängel bei der Auftragsdurchführung.
2.2
Das Vertragsverhältnis kommt bei Begutachtung zur Fahreignung zustande, wenn bei vorliegendem Auftrag der Behörde eine Auftragserteilung des Auftraggebers in Form eines Zahlungseingangs und die anschließende Auftragsannahme der auctoritas GmbH vorliegen. Der jeweilige Untersuchungsumfang orientiert sich bei Begutachtungen an der behördlichen Fragestellung. Die Entgelte richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste der auctoritas GmbH. Nach Auftragserteilung können Änderungen des Auftragsumfangs nur durch die Fahrerlaubnisbehörde und mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderung nicht zuzumuten ist.
2.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich durch das Vertragsverhältnis, zu einem von der auctoritasGmbH festgelegten Termin in der beauftragten Begutachtungsstelle zu erscheinen, sich auszuweisen, die ihm zur Verfügung stehenden und den Auftrag betreffenden Unterlagen dem Gutachter zu übergeben, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und an der Untersuchung aktiv mitzuwirken.
2.4
Bei unzureichender Kenntnis der deutschen Sprache beauftragt der Auftraggeber einen von der Begutachtungsstelle bestellten Dolmetscher. Es werden nur Dolmetscher akzeptiert, die von der auctoritas GmbH bestellt wurden. Andere Personen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Gutachters und des Auftraggebers an der Untersuchung teilnehmen.
2.5
Die auctoritas GmbH darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen an die Qualifikation erfüllen und die Qualität ihrer Tätigkeit regelmäßig auf Basis des Qualitätsmanagementsystems der auctoritas GmbH überprüft wird.
3Fristen, Pflichtverletzungen
3.1
Fahreignungsbegutachtungen und weitere Dienstleistungen werden von der auctoritas GmbH erst nach Eingang des vollständigen Entgelts durchgeführt.
3.2
Der Untersuchungstermin wird dem Auftraggeber in der Regel mindestens eine Woche vorher schriftlich (ggf. via E-Mail) mitgeteilt. Besondere Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich des Untersuchungstermins werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
3.3
Kündigt der Auftraggeber nach Vergabe des Untersuchungstermins spätestens am dritten Arbeitstag vor dem Termin das Vertragsverhältnis oder kündigt er danach unter Vorlage eines Krankheitsattestes, das die Nichtwahrnehmung des Termins entschuldigt, so endet das Auftragsverhältnis, ohne dass Kosten für den Auftraggeber entstehen.
3.4
Kündigt der Auftraggeber nicht spätestens am dritten Arbeitstag vor dem festgelegten Untersuchungstermin schriftlich oder erscheint er unentschuldigt (ohne ärztliches Attest) nicht zur vorgesehenen Untersuchung ist die Hälfte des Rechnungsbetrages fällig. Kann eine Untersuchung ohne Verschulden der Begutachtungsstelle am Untersuchungstag nicht beendet werden, bzw. bricht der Kunde die Untersuchung auf eigenen Wunsch ab, wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
3.5
Die auctoritas GmbH verletzt ihre vertraglichen Pflichten, wenn sie die Untersuchung am vereinbarten Tage schuldhaft nicht durchführt. Der Auftraggeber kann in diesem Fall wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder auf Erfüllung bestehen und mit der auctoritas GmbH eine angemessene Frist zur Leistungserfüllung vereinbaren. Ein eventueller Ersatz des durch den Leistungsverzug entstehenden Schadens ist auf die einfache Höhe des Entgelts begrenzt. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Darlegung des tatsächlichen Schadens.
4Gewährleistung, Haftung
4.1
Die Gewährleistungspflicht für die Erstellung von Gutachten ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers entsprechend den Grundsätzen der Gutachtenerstellung innerhalb einer angemessenen Frist. Unbeschadet der Regelung zu Ziffer 2.1 Satz 2 liegt ein Fehler vor, wenn die Verwertbarkeit des Gutachtens im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nicht gegeben ist. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder unzureichend, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.2
Vor der Annahme eines Untersuchungsauftrags ist die auctoritas GmbH zu einer gründlichen Prüfung des Vertragsverhältnisses verpflichtet. Entfällt bei einer Fahreignungsbegutachtung nach Annahme des Auftrages die Veranlassung für die Untersuchung aufgrund veränderter rechtlicher Voraussetzungen, so wird das geleistete Entgelt unter gleichzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückerstattet.
4.3
Erst nach der Untersuchung der auctoritas GmbH bekannt gewordene Umstände der Begutachtung sind nicht Gegenstand des Vertrages. Gewährleistungsansprüche bestehen insoweit nicht.
4.4
Die auctoritas GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden, die diesem durch schuldhafte Verletzung ihrer dem Auftraggeber gegenüber obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen entstehen, bis zu folgenden Höchstbeträgen: 2.000.000,00 € für Personenschäden, 1.000.000,00 € für Sachschäden, 100.000,00 € für Vermögensschäden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei nachweislichem Vorsatz oder nachweislicher grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
5Ausschluss weitergehender Haftung und Ansprüche
Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit sie über die Ziffer 4.4 übernommene Haftung und Gewährleistung hinausgehen, es sei denn, es wird in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der auctoritas GmbH sowie der von ihr eingesetzten Sachverständigen.
6Zahlungsbedingungen und Preise
6.1
Für die Vergütung gilt die aktuell gültige Preisliste der auctoritas GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
6.2
Bei Änderungen der Entgelte werden die Entgelte berechnet, die zum Zeitpunkt der Untersuchung Gültigkeit haben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in ihrer jeweils gültigen Höhe zusätzlich erhoben.
7Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1
Die auctoritas GmbH darf von schriftlichen Unterlagen, die zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, Abschriften oder Kopien zu ihren Akten nehmen.
7.2
Die auctoritas GmbH, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Sachverständigen dürfen Geschäfts- oder Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren oder verwerten.
7.3
Die auctoritas GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherheitsanforderungen gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
8Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel
8.1
Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist – soweit gesetzlich zulässig – der Firmensitz der auctoritasGmbH. Erfüllungsort ist der Sitz der Begutachtungsstelle für Fahreignung.
8.2
Kommen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen oder Teile davon nicht zur Geltung oder sind sie nichtig, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bzw. Teile einer Bedingung. Die nichtigen/unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß so anzuwenden, dass das mit ihnen bezweckte Ziel erreicht wird.
8.3
Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der auctoritas GmbH oder der von ihr eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
MU Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.0 Version 1.0, 01.10.2023